Elektronisches Mahnverfahren in der Praxis

Elektronisches Mahnverfahren in der Praxis

von: Peter König

Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH (früher LexisNexis), 2008

ISBN: 9783896554666

Sprache: Deutsch

115 Seiten, Download: 5001 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop


 

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Elektronisches Mahnverfahren in der Praxis



A. Allgemeines (S. 1-2)

I. Historischer Hintergrund – Ein Hinweis!

2008 – Computerzeitalter! Die Kommunikationswege ändern sich täglich rasant. Immer mehr wird elektronisch kommuniziert. Auch die Arbeitsabläufe bei den Gerichten und Verwaltungen sind von dieser Entwicklung betroffen. Bei der bevorstehenden Umstellung des Mahnbescheidsverfahren handelt es sich dabei keinesfalls um eine Einzelmaßnahme: Eine europäische Initiative mit dem Namen i2010 ist „der neue strategische Rahmen der Europäischen Kommission, mit dem die großen politischen Leitlinien für die Informationsgesellschaft und die Medien definiert werden.

Diese neue integrierte Politik zielt vor allen Dingen darauf ab, Wissen und Innovation zu fördern, um das Wachstum und die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen voranzutreiben". Die Bundesregierung hat durch Beschluss vom 13.09.2006 (Programm „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen" einschließlich des Programms „E-Government 2.0") diese Initiative aufgegriffen und vier Bereiche bestimmt, die bis 2010 ausgebaut werden sollen. Darunter fällt auch der elektronische Rechtsverkehr.

In dem vorliegenden Buch wird zunächst der erste Teil dieser Umsetzung, der elektronisch einzureichende Mahnbescheid, besprochen. Es werden die verschiedenen Optionen dargestellt und erläutert. Für Rechtsanwaltskanzleien mit einer geringen jährlichen Anzahl zu beantragenden Mahnbescheiden mag es nicht lohnend erscheinen, sich bereits jetzt die erforderliche Hard- und Software für die Teilnahme anzuschaffen.

Diese können die später zu erläuternde Barcodemethode verwenden. Aufgrund der europäischen und deutschen Zielsetzung werden aber weitere Wege zur vereinfachten Kommunikation mit der Verwaltung und den Gerichten folgen. Deshalb sollten alle Rechtsanwaltskanzleien sich rechtzeitig mit dem elektronischen Rechtsverkehr vertraut machen und die elektronische Beantragung des Mahnbescheids als ersten Schritt der Umsetzung mitgehen. Hinweis: Nutzen Sie das elektronische Mahnbescheidsverfahren als ersten Schritt für die elektronische Kommunikation!

II. Rechtlicher Hintergrund

Durch den elektronischen Rechtsverkehr soll ein sicherer und authentischer Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Anwälten, Gerichten und Behörden gewährleistet sein. Dort, wo das Gesetz die Schriftform erfordert, waren Anpassungen an dieses Bedürfnis erforderlich. Zahlreiche Gesetze und Vorschriften beinhalten bereits Alternativen für den elektronischen Rechtsverkehr. Durch das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13.07.20013 wurde z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dahin gehend ergänzt, dass die Schriftform durch elektronische Signatur ersetzt werden kann, sofern sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt.4 Hierfür ist eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) erforderlich.

Dieses regelt im Einzelnen die Anforderungen an diese besondere Form der Signatur.5 Auch das Zustellungsreformgesetz (ZustRG) enthält Erleichterungen die Schriftform durch die elektronische Form zu ersetzen.6 Das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (JKomG) vom 22.03.2005 ermöglicht es unter anderem Prozessakten elektronisch zu führen.7 Verschiedene Bundesländer haben bereits durch Verordnungen den elektronischen Zugang zu ihren Gerichten geregelt. So ist z.B. in Hessen der Zugang durch die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften8 festgelegt. Im Anhang zu dieser Verordnung sind bereits 95 Gerichte und Behörden gelistet, mit denen zum Teil seit Dezember 2005 elektronisch kommuniziert werden kann. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Gerichte kann auf der Internetseite www.egvp.de9 eingesehen werden.

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