Das Ende der Privatsphäre - Der Weg in die Überwachungsgesellschaft

Das Ende der Privatsphäre - Der Weg in die Überwachungsgesellschaft

von: Peter Schaar

C. Bertelsmann, 2009

ISBN: 9783641018139

Sprache: Deutsch

256 Seiten, Download: 311 KB

 
Format:  EPUB, auch als Online-Lesen

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Das Ende der Privatsphäre - Der Weg in die Überwachungsgesellschaft



4 Ungehobene Schätze: Daten als Wirtschaftsfaktor (S. 179-180)

Bei der Datenschutzdiskussion stehen meist staatliche Stellen im Vordergrund. Dabei dürfen aber Datensammlungen von Unternehmen nicht aus dem Blickfeld geraten, deren Bedeutung ebenfalls ständig wächst. Heute verfügen Unternehmen jedenfalls bei Weitem über mehr personenbezogene Daten als staatliche Stellen. Dies gilt insbesondere für die diversen Kundendaten, die gezielt erhoben werden (etwa bei einer Bestellung) oder eher beiläufig anfallen (wie beim Telefonieren).

Nicht nur wegen ihrer schlichten Masse, sondern auch hinsichtlich ihrer Sensibilität stehen die von Unternehmen gesammelten Daten den von staatlichen Stellen erhobenen kaum nach. So verfügen private Krankenversicherungsgesellschaften über weitaus mehr hochsensible Gesundheitsdaten als öffentlich- rechtliche Krankenkassen, denn jede ärztliche Abrechnung wird von ihnen in digitalen Versichertenakten gespeichert (bei den gesetzlichen Kassen gibt es noch den »Vorfilter« der kassenärztlichen Vereinigungen – auch wenn dessen Wirkung abnimmt, vgl. 3.7). Zudem unterliegen die Privatversicherungen – anders als die gesetzlichen Krankenkassen – nicht den strikten Datenschutz- und Zweckbindungsregelungen des Sozialrechts.

Darüber hinaus verschaffen sie sich, häufig unter Verwendung formularmäßiger Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen, Zugang zu ärztlichen Unterlagen. Banken kennen die wirtschaftliche Situation ihrer Kunden bis ins Detail. Sie wissen, wie sich unser Einkommen zusammensetzt, wie wir unser Geld ausgeben und wen wir durch Zuwendungen unterstützen. Besonders kritisch prüfen sie die persönlichen Verhältnisse des Kunden, wenn er einen Kredit beantragt.

Die Kreditinstitute erheben nicht nur Einkommens- und Vermögensdaten bei den Betroffenen selbst, sondern erkundigen sich auch bei Auskunfteien über dort vorliegende personenbezogene Erkenntnisse aus anderen Vertragsverhältnissen und über abstraktere Kreditrisiken, die in »Score-Werten« zum Aus druck kommen. Der qualitative Unterschied zwischen öffentlicher und privatwirtschaftlicher Datenverarbeitung liegt weniger in der unterschiedlichen Sensibilität der jeweils erhobenen Daten als vielmehr darin, dass staatliche Stellen – anders als Unternehmen – über Zwangsmittel verfügen, mit denen sie ihre hoheitlichen Aufgaben ausüben und dabei auch personenbezogene Daten erheben, zum Teil unter Einsatz verdeckter Methoden.

Die vom Staat beim Bürger eingeforderten oder über ihn erhobenen Daten sind Ausdruck eines (gewollten) Macht gefälles. Ein ähnliches Machtgefälle besteht allerdings vielfach auch in der Beziehung zwischen Unternehmen und Kunden. Während die staatlichen Datenverarbeitungsbefugnisse detailliert gesetzlich geregelt sind, wird der zulässige Umfang der Datenverarbeitung nicht staatlicher Stellen überwiegend durch Interessenabwägungen im Einzelfall bestimmt – das Bundesdatenschutzgesetz beschränkt sich hier auf eher allgemeine Grundsätze. So ist es generell zulässig, dass ein Unternehmen diejenigen Daten seiner Kunden (und auch seiner Beschäftigten)

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